Kranführerschein /
Kranführerausbildung
Gefahren lauern überall im Unternehmen – besonders dort, wo Lasten angeschlagen und mittels Krananlagen verfahren werden. Nicht umsonst geben die rechtlichen Vorschriften vor, dass Kranführer und Anschläger geschult werden müssen.
Wir helfen Ihren Mitarbeitern bei der fachgerechten Handhabung und den Bestimmungsgemäßen Einsatz, damit sie wirtschaftlich und sicher mit den Krananlagen arbeiten können. Für Sie heißt das: Sie sparen Kosten, schützen Ihre Mitarbeiter und erfüllen darüber hinaus die gesetzlichen Anforderungen. Auf Ihre innerbetrieblichen Arbeitsprozesse in Verbindung mit Ihren Kranarbeiten und Anschlagen von Lasten gehen wir gerne ein.
Unsere Ausbildung erfolgt u. a. auf Grundlage der DGUV 52 – Unfallverhütungsvorschrift Krane, DGUV Grundsatz 309-003 – Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranfahrern und der DGUV 1 Prävention sowie Ihrer Betriebsanweisung.

Preise Kranführerschein / Kranführerausbildung
1-10 Mitarbeiter:
1.120,– € netto
Jeder weitere Mitarbeiter:
85,– € netto
1-10 Mitarbeiter:
555,– € netto
Jeder weitere Mitarbeiter:
40,– € netto
1-10 Mitarbeiter:
990,– € netto
Jeder weitere Mitarbeiter:
75,– € netto
auf Anfrage
je Mitarbeiter:
175€ netto
Schulungsanfrage senden
Zuschlag für Samstagsschulungen:
20 %
Fahrtkostenpauschalen:
- bis 100 km: 100,– EUR
- bis 250 km: 210,– EUR
- bis 400 km: 310,– EUR
- bis 600 km: 480,– EUR
Gerne machen wir Ihnen ein Angebot abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse, Arbeitssysteme sowie Teilnehmeranzahl.
Sprechen Sie uns einfach an!
Wir sind vom Institut für angewandten Arbeits- und Gesundheitsschutz autorisierte Ausbilder. Regelmäßige Weiterbildung ist ein Garant für die Einhaltung hoher Qualitätsansprüche.
Ansprechpartner

Bereichsleiter Arbeitssicherheit
Sicherheitsfachkraft
Thomas Rathmann

Administration Arbeitssicherheit
Karin Heese
Schulungsschwerpunkte der Kranfahrerausbildung
Theoretischer Teil
Im theoretischen Teil der Kranschulung werden grundlegende Inhalte zur Krantechnik, physikalischen Grundlagen, dem sicheren Umgang mit Lasten, Lastaufnahmeeinrichtungen sowie wichtigen Aspekten der Arbeitssicherheit sowie rechtliche Grundlagen vermittelt. Die Schulung schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab und setzt gute Deutschkenntnisse voraus – alternativ ist eine mündliche Prüfung möglich.
Praktischer Teil
Im praktischen Teil der Kranschulung erlernen die Teilnehmer den sicheren Umgang mit dem Kran durch Einweisung vor Ort im Arbeitssystem, Übungen mit dem Kran sowie die Auswahl und Kontrolle und fachgerechten Einsatz von Anschlagmitteln. Dauer und Inhalte werden an die jeweilige Kranbauart, die durchgeführten Arbeiten und den Kenntnisstand der Teilnehmer angepasst.
Fragen & Antworten
Grundlage
Unsere Kranführerscheinschulungen basieren auf Vorschriften zur Unfallverhütung:
- DGUV Vorschrift 52 (UVV Krane)
- DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
- DGUV Grundsatz 309-003
(Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern) - DGUV Regel 100-500 Kapitel 8 (Betreiben von Arbeitsmitteln)
- DIN-/EN-Normen, DGUV-Informationen
- Verantwortung des Kranführers § 30 DGVU Vorschrift 52
- Verantwortung des Kranführers § 30 DGVU Vorschrift 52 und Betriebsvorschriften für Krane der VBG
- Betriebsanleitung und Betriebsanweisung
Über uns
Wir sind von der IAG – Mainz (Institut für angewandten Arbeits- und Gesundheitsschutz) im Haus der Technik ausgebildete Ausbilder und Einsatzleiter von Kranführern mit langjähriger Berufserfahrung. Unsere Ausbildung steht somit für Qualität und fachgerechte Unterweisung für Kranführer.
Unsere Leistungen
- Schulungen zum Erwerb von Kranführerscheinen
- jährliche Unterweisungen von Kranführern
- qualifizierte Ausbildung Ihrer Kranführer vor Ort in Ihrem Arbeitssystem
- Minimierung Ihrer Kosten durch gleichzeitige Schulung von Mitarbeitergruppen
- Praxisschulung an Ihren Krananlagen und richtiges Anschlagen von Lasten
- Eingehen auf besondere Hebevorgänge (zum Beispiel Aufstellen und Wenden von Lasten)
Bauseitige Voraussetzungen
- Eine geeignete Räumlichkeit für die theoretische Schulung sollte zur Verfügung stehen
- Mindestens ein betriebssicherer, flurgesteuerter Kran muss für die praktische Ausbildung zur Verfügung stehen.
- Zugang zu allen Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln
Voraussetzung der Teilnehmer
- Die Teilnehmer müssen physisch geeignet sein.
- Dem Mitarbeiter kann eine Angebotsvorsoge für Arbeiten mit Gefährdenden Tätigkeiten angeboten werden (dieses ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung).
- Die Teilnehmer müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift anwenden können.
- Sollte dies nicht gegeben sein, bitten wir um Rücksprache.
Teilnehmeranzahl
- Empfehlung: 10 bis 12 Personen pro Schulung
- bei abweichenden Teilnehmerzahlen bitten wir um Rücksprache
Inhalt der Schulung
Es werden sowohl in der Theorie als auch in der Praxis alle erforderlichen Kenntnisse, die von der BG sowie des Gesetzgebers verlangt werden, umfassend vermittelt.
Schulungsziel
- Einhaltung und Umsetzung der Sicherheitsvorschriften
- der richtige Umgang und die fachgerechte Bedienung Ihrer Krananlagen
- Feinfühliges sicheres Anheben und Absetzen von Lasten
- stabile Schwerpunktlage beim Anheben und Absetzen von Lasten
- Grundkenntnisse Anschlagen von Lasten
- Beruhigen einer pendelnden Last
- Richtiges Anwenden der entsprechenden Betriebsanweisung und Betriebsanleitung
- Erkennen von Gefahren und Unfallpotential in Verbindung mit dem Kran
- Erwerb des Kranführerscheines und einer Urkunde nach erfolgreich bestandener Prüfung
Preise und Leistungen
Sollten unsere Standartleistungen für Sie nicht passen, schnüren wir Ihnen gerne ein für Sie zugeschnittenes Ausbildungspacket zusammen.
Sprechen Sie uns dazu gerne an.
Sie haben Fragen zur Schulung oder möchten einen Termin vereinbaren?
Thomas Rathmann
Bereichsleiter Arbeitssicherheit
Sicherheitsfachkraft
Mobil: 0160 402 288 1
t.rathmann@tertel-gmbh.de
oder:
Karin Heese Administration
Tel.: 02261 789 792 8
E-Mail: k.heese@tertel-gmbh.de
Abmeldung
Abmeldungen zu gebuchten Seminaren müssen schriftlich oder per Fax erfolgen. Bei Abmeldungen, die später als eine Woche vor der Veranstaltung bei uns eingehen, berechnen wir 50% der Teilnahmegebühr als Stornokosten.
Haftung
Muss ein Seminar aus irgendwelchen Gründen wie Bsp. Krankheit des Ausbilders abgesagt werden, werden lediglich bereits bezahlte Teilnahmeentgelte erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.