Hebebühnenschulung

Hebebühnen sind unverzichtbare Helfer, besonders bei Montagen oder bei Instandhaltungsarbeiten in großer Höhe. Wer damit hoch hinaus will, ohne tief zu fallen, sollte sich durch uns schulen lassen. Wir helfen Ihren Mitarbeitern bei der Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften und der richtigen Bedienung der Hubarbeitsbühnen sowie dem bestimmungsgemäßen Einsatz. Unsere Schulung fördert das wirtschaftliche und unfallfreie Arbeiten mit Hebebühnen. Sie erfüllen die rechtlichen Vorschriften und können Ihre Mitarbeiter wirksam vor Unfällen schützen. Auf Ihre innerbetrieblichen Arbeitsprozesse in Verbindung mit Ihren Hebebühne gehen wir gerne ein.

Bei der Ausbildung über die Bedienung der Teleskoparbeitsbühne gehen wir zusätzlich auf PSA gegen Absturz und Erste-Hilfe-Maßnahmen ein.

Unsere Ausbildung erfolgt unter anderem auf Grundlage der DGUV Vorschrift 1, DGUV Info 208-019, DGUV Grundsatz 308-008, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.10 sowie Ihrer Betriebsanweisung. Die Teleskopbühnen-Schulung basiert zusätzlich auf der DGUV Regel 112-198 und DGUV Info 204-011, sowie auf Ihrer Betriebsanweisung.

Preise Hebebühnenschulung

Ausbildung / Qualifizierung zum Bediener Scherenbühne
    1-10 Mitarbeiter: 1.060,– € netto
    Jeder weitere Mitarbeiter:
    79,– € 
    netto
    Dauer: 1 Tag
    Ausbildung / Qualifizierung zum Bediener Teleskop Bühne
      1-10 Mitarbeiter: 1.220,– € netto
      Jeder weitere Mitarbeiter: 85,– € netto
      Dauer: 1 Tag
      Jährliche Unterweisung
        1-10 Mitarbeiter: 580,– € netto
        Jeder weitere Mitarbeiter: 43,– € netto
        Dauer: ca. 3 Stunden

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        Schulungsart

        Für welche Art von Hebebühnen?

        Mitarbeiteranzahl

        3 + 4 =

        Zuschlag für Samstagsschulungen:
        20 %

        Fahrtkostenpauschalen:

        • bis 100 km: 100,– EUR
        • bis 250 km: 210,– EUR
        • bis 350 km: 290,- EUR
        • bis 450 km: 395,– EUR
        • bis 600 km: 520,– EUR
        Individuelle Schulungspakete sind nach Abstimmung möglich.
        Gerne machen wir Ihnen ein Angebot abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse, Arbeitssysteme sowie Teilnehmeranzahl.

        Sprechen Sie uns einfach an!

        Wir sind vom Institut für angewandten Arbeits- und Gesundheitsschutz autorisierte Ausbilder. Regelmäßige Weiterbildung ist ein Garant für die Einhaltung hoher Qualitätsansprüche.

        Ansprechpartner

        Bereichsleiter Arbeitssicherheit
        Sicherheitsfachkraft
        Thomas Rathmann

        0160 402 288 1

        Administration Arbeitssicherheit
        Karin Heese

        02261 78979 28

        Fragen & Antworten

        Grundlage

        Unsere Hebebühnenschulungen basieren auf Vorschriften zur Unfallverhütung:

        • DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
        • DGUV Grundsatz 308-008
          (Ausbildung und Beauftragung der Bedienung von Hubarbeitsbühnen)
        • DGUV Grundsatz 308-002 (Prüfung von Hebebühnen)
        • DGUV Regel 100-500 Kapitel 10 (Betreiben von Hebebühnen)
        • DGUV Information 208-019 (sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen)
        • Verschiedene BG Informationen
        • Betriebsanleitung und Betriebsanweisung
        Über uns

        Wir sind im Haus der Technik ausgebildete Ausbilder und Einsatzleiter mit langjähriger Erfahrung. Unsere Ausbildung steht somit für Qualität und fachgerechte Unterweisung.

        Unsere Leistungen
        • Schulungen zum Erwerb von Hubarbeitsbühnenführerscheinen
        • jährliche Unterweisungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen die Hebebühnen einsetzten
        • qualifizierte Ausbildung Ihrer Mitarbeiter vor Ort in Ihren Arbeitssystemen
        • Minimierung Ihrer Kosten durch gleichzeitige Schulung von Mitarbeitergruppen
        • Praxisschulung an Ihren Arbeitsbühnen
        • Unterweisung PSA gegen Absturz sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen (Hängetrauma) bei Teleskoparbeitsbühnen auf Wunsch auch bei Scherenbühnen
        Bauseitige Voraussetzungen
        • Eine geeignete Räumlichkeit für die theoretische Schulung sollte zur Verfügung stehen
        • Eine betriebssichere Hebebühne der geschulten Bauart muss für die praktische Ausbildung zur Verfügung stehen
        Voraussetzung der Teilnehmer
        • Die Teilnehmer müssen physisch geeignet sein.
        • Dem Mitarbeiter kann eine Angebotsvorsoge für Arbeiten mit gefährdenden Tätigkeiten angeboten werden (dieses ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung).
        • Die Teilnehmer müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift anwenden können.
        • Sollte dies nicht gegeben sein, bitten wir um Rücksprache.
        Teilnehmeranzahl
        • Empfehlung: 10 bis 12 Personen pro Schulung
        • bei abweichenden Teilnehmerzahlen bitten wir um Rücksprache
        Inhalt der Schulung

        Es werden sowohl in der Theorie als auch in der Praxis alle erforderlichen Kenntnisse, die von der BG sowie des Gesetzgebers verlangt werden, umfassend vermittelt.

        Schulungsziel
        • Einhaltung und Umsetzung der Sicherheitsvorschriften
        • der richtige Umgang und die fachgerechte Bedienung Ihrer Hebebühne
        • Richtiges Anwenden der entsprechenden Betriebsanweisung und Betriebsanleitung
        • Verantwortungsvoller Umgang mit Sicherheitsabständen und physikalischen Grundsätzen
        • Erkennen von Gefahren und Unfallpotential in Verbindung mit der Hebebühne
        • Erwerb des Hebebühnenführerscheines und einer Urkunde nach erfolgreich bestandener Prüfung
        Preise und Leistungen

        Sollten unsere Standardleistungen für Sie nicht passen, schnüren wir Ihnen gerne ein für Sie zugeschnittenes Ausbildungspaket zusammen.

        Sprechen Sie uns dazu gerne an.

        Sie haben Fragen zur Schulung oder möchten einen Termin vereinbaren?

        Thomas Rathmann
        Bereichsleiter Arbeitssicherheit
        Sicherheitsfachkraft
        Mobil: 0160 402 288 1
        t.rathmann@tertel-gmbh.de

        oder:

        Karin Heese
        Administration
        Tel.: 02261 789 792 8
        E-Mail: k.heese@tertel-gmbh.de

        Abmeldung

        Abmeldungen zu gebuchten Seminaren müssen schriftlich oder per Fax erfolgen. Bei Abmeldungen, die später als eine Woche vor der Veranstaltung bei uns eingehen, berechnen wir 50% der Teilnahmegebühr als Stornokosten.

        Haftung

        Muss ein Seminar aus irgendwelchen Gründen wie bspw. Krankheit des Ausbilders abgesagt werden, werden lediglich bereits bezahlte Teilnahmeentgelte erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.