Gabelstaplerführerschein /
Flurförderzeuge

Gabelstapler (Flurförderzeuge) sind unersetzbare Helfer bei Ihrer täglichen Arbeit. Doch Gabelstaplerfahren und das Bedienen von Flurförderzeugen will und muss gelernt sein. Mit unserer kompetenten Unterstützung können Ihre Mitarbeiter den Gabelstaplerführerschein (Flurförderzeug Fahrausweiß) erwerben. Wir helfen Ihnen damit, Unfälle, Kosten und Unannehmlichkeiten zu vermeiden und gleichzeitig den gesetzlichen Vorschriften gerecht zu werden. Auf Ihre innerbetrieblichen Arbeitsprozesse in Verbindung mit Ihren Flurförderzeugen (alle Staplerarten, Niederhubwagen Hand und E- betrieben sowie Hochhubwagen) gehen wir gerne ein.

Wir qualifizieren ihre Mitarbeiter im fachgerechten und bestimmungsgemäßen Umgang mit ihren Flurförderzeugen.

Unsere Ausbildung erfolgt unter anderem auf Grundlage der DGUV Vorschrift 68, des DGUV Grundsatzes 308-001 und der DGUV Vorschrift 1 sowie Ihrer Betriebsanweisung.

Preise Gabelstapler-Schulung Stufe I, Stufe II, Stufe III

Erstunterweisung für erfahrene Mitarbeiter
    1-10 Mitarbeiter:
    1.160,– € 
    netto
    Jeder weitere Mitarbeiter: 95,– € netto
    Dauer: 1 Tag
    Erstunterweisung für unerfahrene Mitarbeiter
      1-10 Mitarbeiter:
      2.030,– € 
      netto
      Jeder weitere Mitarbeiter:
      175,– € 
      netto
      Dauer: 2 Tage
      Erstschulung Hochregalstapler mit Abseilübung
        1-10 Mitarbeiter:
        1.160,– € netto
        Jeder weitere Mitarbeiter: 95,– € netto
        Dauer: 1 Tag
        Jährliche Unterweisung
          1-10 Mitarbeiter:
          555,– € 
          netto
          Jeder weitere Mitarbeiter: 40,– € netto
          Dauer: ca. 3 Stunden

          Schulungsanfrage senden

          Schulungsart

          Zusatzoption:

          Mitarbeiteranzahl

          5 + 6 =

          Zuschlag für Samstagsschulungen:
          20 %

          Fahrtkostenpauschalen:

          • bis 100 km: 100,– EUR
          • bis 250 km: 210,– EUR
          • bis 400 km: 310,– EUR
          • bis 600 km: 480,– EUR
          Individuelle Schulungspakete sind nach Abstimmung möglich.
          Gerne machen wir Ihnen ein Angebot abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse, Arbeitssysteme sowie Teilnehmeranzahl.

          Sprechen Sie uns einfach an!

          Wir sind vom Institut für angewandten Arbeits- und Gesundheitsschutz autorisierte Ausbilder. Regelmäßige Weiterbildung ist ein Garant für die Einhaltung hoher Qualitätsansprüche.

          Ansprechpartner

          Bereichsleiter Arbeitssicherheit
          Sicherheitsfachkraft
          Thomas Rathmann

          0160 402 288 1

          Administration Arbeitssicherheit
          Karin Heese

          02261 78979 28

          Warum eine Staplerschulung?

          Unfälle mit Gabelstaplern gehören zu den häufigsten Zwischenfällen in Unternehmen – und lassen sich durch gezielte Schulung zuverlässig vermeiden. Gleichzeitig fordern gesetzliche Vorschriften eine entsprechende Qualifikation.

          Unsere Schulungen erfüllen alle aktuellen rechtlichen Vorgaben:

          5

          DGUV Vorschrift 68

          5

          DGUV Grundsatz 308-001

          5

          DGUV Vorschrift 1

          R

          Rechtssichere Ausbildung
          Wir schulen Ihre Mitarbeitenden auf Basis der aktuellen DGUV-Richtlinien.

          R

          Individuelle Anpassung an innerbetriebliche Abläuf
          Unsere Schulungen orientieren sich an Ihren Prozessen und Herausforderungen.

          R

          Sicherer Umgang mit dem Stapler
          Mehr Sicherheit im Lager, auf dem Gelände und im Arbeitsalltag.

          Staplerschulung nach DGUV –
          direkt bei Ihnen vor Ort

          Staplerschulung mit Zertifikat: Gabelstaplerführerschein nach DGUV – praxisnah, rechtssicher und individuell auf Ihren Betrieb abgestimmt.

          Wer einen Gabelstapler bedienen will, braucht mehr als nur praktisches Geschick – er braucht eine offizielle Qualifikation. Mit unserer Schulung erwerben Ihre Mitarbeitenden den Staplerschein direkt bei Ihnen vor Ort – ganz ohne Reiseaufwand und angepasst an Ihre betrieblichen Abläufe.

          Fragen & Antworten

          Grundlage

          Unsere Schulungen für Flurförderzeuge basieren auf Vorschriften zur Unfallverhütung:

          • DGUV Vorschrift 68 (Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge)
          • DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention)
          • DGUV Grundsatz 308-001 (Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerrinnen und Fahrer von Flurförderzeugen)
          • DGUV Information 208-004 (Gabelstapler)
          • Wenn erforderlich StVZO (Gabelstapler im Straßenverkehr)
          • Verkehrswege
          • Betriebsanleitung und Betriebsanweisung
          Über uns

          Wir sind von der IAG – Mainz (Institut für angewandten Arbeits- und Gesundheitsschutz) im Haus der Technik ausgebildete Ausbilder und Einsatzleiter von Flurförderzeugen, mit langjähriger Erfahrung. Unsere Ausbildung steht somit für Qualität und fachgerechte Unterweisung für Gabelstaplerfahrer.

          Unsere Leistungen
          • Schulungen zum Erwerb des Führerscheins Flurförderzeuge
          • Frontstapler/Seitenstapler/Schubmastlader/Hochregalstapler mit Abseilübung, Erste Hilfe (Hängetrauma)/Teleskopstapler
          • jährliche Unterweisungen von Fahrern und Fahrerrinnen für Flurförderzeuge
          • Fahrsicherheittrainings
          • qualifizierte Ausbildung Ihrer Fahrer vor Ort
          • Minimierung Ihrer Kosten durch gleichzeitige Schulung von Mitarbeitergruppen
          • Praxisschulung mit Ihrem Flurförderzeug in Ihren Arbeitsystemen
          Bauseitige Voraussetzungen
          • Eine geeignete Räumlichkeit für die theoretische Schulung sollte zur Verfügung stehen
          • Ein Flurförderzeug/ Gabelstapler für die praktische Ausbildung muss zur Verfügung stehen (sowie Paletten und/ oder Gitterboxen)
          Voraussetzung der Teilnehmer
          • Die Teilnehmer müssen physisch geeignet sein.
          • Dem Mitarbeiter kann eine Angebotsvorsoge für Arbeiten mit Gefährdenden Tätigkeiten angeboten werden (dieses ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung).
          • Die Teilnehmer müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift anwenden können.
          • Sollte dies nicht gegeben sein bitten wir um Rücksprache.
          Teilnehmeranzahl
          • Empfehlung: 10 bis 12 Personen pro Schulung
          • bei abweichenden Teilnehmerzahlen bitten wir um Rücksprache
          Inhalt der Schulung

          Es werden sowohl in der Theorie als auch in der Praxis alle erforderlichen Kenntnisse, die von der BG sowie des Gesetzgebers verlangt werden, umfassend vermittelt.

          Schulungsziel
          • Einhaltung und Umsetzung der Sicherheitsvorschriften bei Bedienung von Flurförderzeugen
          • Befähigung das Flurförderzeug in der Praxis sicher zu bedienen
          • Erkennen von Gefahren und Unfallpotential in Verbindung mit dem Flurförderzeug
          • Verantwortungsvoller Umgang mit Sicherheitsabständen und Physikalischen Grundsätzen
          • Richtiges Anwenden der entsprechenden Betriebsanweisung und Betriebsanleitung
          • Verleihung des Führerscheins und einer Urkunde nach erfolgreich bestandener Prüfung
          Preise und Leistungen

          Sollten unsere Standartleistungen für Sie nicht passen, schnüren wir Ihnen gerne ein für Sie zugeschnittenes Ausbildungspacket zusammen.

          Sprechen Sie uns dazu gerne an.  

          Sie haben Fragen zur Schulung oder möchten einen Termin vereinbaren?

          Thomas Rathmann
          Bereichsleiter Arbeitssicherheit
          Sicherheitsfachkraft
          Mobil: 0160 402 288 1
          t.rathmann@tertel-gmbh.de

          oder:

          Karin Heese Administration
          Tel.: 02261 789 792 8
          E-Mail: k.heese@tertel-gmbh.de

          Abmeldung

          Abmeldungen zu gebuchten Seminaren müssen schriftlich oder per Fax erfolgen. Bei Abmeldungen, die später als eine Woche vor der Veranstaltung bei uns eingehen, berechnen wir 50% der Teilnahmegebühr als Stornokosten.

          Haftung

          Muss ein Seminar aus irgendwelchen Gründen wie Bsp. Krankheit des Ausbilders abgesagt werden, werden lediglich bereits bezahlte Teilnahmeentgelte erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.